Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Für die Erstellung von Internetseiten und Social Media Projekten gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen

​AG=Auftragsgeber | AN= Auftragsnehmer

​1. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich

Entgegenstehende, hiervon abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers (AG) erkennen wir nicht an, es sei denn, der AN hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen des AN gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender, von seinen Geschäftsbedingungen abweichender und ergänzender Bedingungen des AG die Leistung an den AG kommentar- bzw. vorbehaltlos ausführt.

​Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge des AN mit AG, die die Erbringung von Dienstleistungen für die Planung, Organisation und Gestaltung von Arbeitswelten in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, die Finanzierung und/oder die Logistik von Büromöbeln jeder Art zum Inhalt haben. Diese Dienstleistungen können unabhängig davon erbracht werden, ob der AG nach Erbringung der Dienstleistung Produkte des AN kauft.

​Bei Erbringung der Dienstleistungen vertritt der AN weder Hersteller- noch Lieferanteninteressen.

​Der AN ist berechtigt, für die Erbringung von ihm geschuldeter Leistungen hierfür qualifizierte Dritte einzusetzen.

​1.2 AG im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Verbraucher oder Unternehmer.

​1.3 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen Verträge geschlossen werden, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind.

​1.4 Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Verträge geschlossen werden oder die Bestellungen erteilen und bei Vertragsabschluss oder Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Soweit nachfolgend von Unternehmern die Rede ist, gilt das Gesagte auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

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2. Angebote, Vertragsschluss, Datenspeicherung

​2.1 Bestellungen des AG werden erst mit Auftragsbestätigung des AN verbindlich. Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen. Fehlt eine Auftragsbestätigung, gilt die Rechnung des AN als Auftragsbestätigung.

​2.2 Angebote sind freibleibend. Schriftliche, individuelle Angebote des AN sind ‑ soweit nichts anderes vereinbart - für die Dauer von 2 Monaten als feste Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend.

​2.3 Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.

​2.4 Dem AG ist bekannt, dass der AN die Daten des AG und des konkreten Projektes unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften speichert.

 

3. Mitwirkung des AG

Der AG teilt dem AN alle für die beauftragte Tätigkeit erheblichen Daten, Umstände und Verhältnisse mit. Der AG benennt gegenüber dem AN einen verantwortlichen Ansprechpartner. Falls erforderlich, beauftragt der AG geeignete Mitarbeiter mit der Unterstützung des AN bei der Umsetzung des Auftrags bezüglich der Umstände, die aus der Sphäre des AG stammen.

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4. Vertraulichkeit

​4.1 Soweit in der nachfolgenden Ziffer 4 nicht anders vorgesehen, sind sämtliche Informationen, die die Parteien miteinander austauschen, vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne gelten - unabhängig von dem Medium, in dem sie enthalten sind - insbesondere Informationen über Produkte, Herstellungsprozesse, Know-How, Geschäfts-geheimnisse, geschäftliche Beziehungen, Geschäftsstrategien, Businesspläne, Finanzplanung, Personalangelegenheiten, etc.

​4.2 Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, dass sie vertrauliche Informationen

a) vertraulich und mit der dazu erforderlichen Sorgfalt behandeln

b) nur zu dem in der konkreten vertraglichen Beziehung vorgesehenen Zweck verwenden

und

c) nur soweit vervielfältigen, wie dies mit dem Vertragszweck vereinbar ist und dass sie angefertigte Vervielfältigungen ebenfalls vertraulich behandeln.

​4.3 Als vertrauliche Informationen im Sinne der Ziffer 4.1 gelten nicht solche Informationen, hinsichtlich derer diejenige Partei, die die betreffenden Informationen erhalten hat, beweisen kann:

a) dass die vertrauliche Information zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt ist und dieser Umstand nicht auf ihr Fehlverhalten zurückzuführen ist

b) zu ihrer Kenntnis auf anderen Wegen als durch die andere Vertragspartei oder mit dieser verbundene Unternehmen gelangt ist, ohne dass eine gegenüber letzterem unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und das rechtens war, dieser Information weiterzugeben

c) dass sie die vertrauliche Information eigenständig und ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung gewonnen hat

d) dass sie zur Weitergabe der Informationen gesetzlich oder durch behördliche/ gerichtliche Anweisung verpflichtet war.

In letzterem Falle hat die offenlegende Partei die andere Partei über die Weitergabe der Informationen zu unterrichten.

​4.4 Jede Partei wird ihren Angestellten oder externen Beratern vertrauliche Informationen nur soweit zugänglich machen, als dies nach dem Vertragszweck erforderlich ist.

​4.5 Zwischen den Parteien besteht Einverständnis darüber, dass keine Partei das Eigentum oder sonstige Nutzungsrechte an den vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei aufgrund der vertraglichen Vereinbarung oder sonstigen konkludenten Verhaltens erwirbt.


5. Leistungsfristen / Höhere Gewalt

​5.1 Der AN ist an keinerlei Fristen und Termine betreffend die Ausführung der Leistung gebunden, es sei denn, dies wäre schriftlich vereinbart und durch die Unterschrift beider Parteien bestätigt.

​5.2 Soweit der AN an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, die er nicht zu vertreten hat und die er trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte ‑ gleichgültig ob im Werk des AN oder bei einem seiner Vertragspartner eingetreten verlängert sich die etwaig vereinbarte Leistungszeit in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Leistung unmöglich, so wird der AN von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass der AG vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse bei dem AG ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. 

​Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Hindernisse der vorbezeichneten Art unverzüglich mitzuteilen.

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6. Muster, Zeichnungen und Planungen, Sonderanfertigungen

​6.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen insbesondere Designvorlagen und Wireframes, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich der AN Eigentums-, Urheber- und sämtliche gewerblichen Schutzrechte vor. Dies gilt insbesondere für Unterlagen über die in Ziffer 1.1 genannten Dienstleistungen. Die überlassenen Unterlagen und Muster sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne Einverständnis des AN weitergegeben werden.

​6.2 Musterseiten sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb eines Monats nach Ende des Projektes bzw. nach entsprechender Aufforderung durch den AN zu vernichten. Musterseiten von Sonderanfertigungen sind stets käuflich zu übernehmen.

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7. Zahlung, Preise

​7.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich Brutto ohne Ausweis der Mehrwertsteuer, die Online Agentur-Donau ist ein Kleinunternehmen und daher gem. §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

​7.2 Erhält der AN nach Absendung der Auftragsbestätigung oder Rechnung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des AG oder eine entsprechend ungünstige Auskunft über dessen wirtschaftliches Verhalten und Zahlungsweise sowie über sonstige Umstände, die darauf schließen lassen, dass durch mangelnde Leistungsfähigkeit des AG der Zahlungsanspruch des AN gefährdet ist, so kann der AN die Leistung verweigern, bis die Zahlung bewirkt oder eine sonstige sachgemäß erscheinende Sicherheit bestellt ist. Wird nicht binnen angemessener Frist die Zahlung bewirkt oder eine Sicherheit bestellt, kann der AN von dem Vertrag zurücktreten. Die weiteren Ansprüche und Rechte des AN bleiben unberührt. Die vorstehend genannte Berechtigung des AN gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern entsprechend, solange der AG nicht für sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Zahlung bewirkt oder Sicherheiten bestellt.

​7.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des AN innerhalb von 10 Tagen nach Versendung der Rechnung (Rechnungsdatum) netto Kasse ohne Abzug von Skonto zahlbar. Zahlt der AG bis dahin nicht, tritt Zahlungsverzug ein. Gerät der AG in Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen sowie etwaigen weiteren Schaden geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB; gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB.

​7.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom AN anerkannt sind. Außerdem ist der AG zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Gegenansprüche des AG gegen den AN wegen Mangelhaftigkeit der Leistung bleiben unberührt.

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8. Mängelansprüche

​8.1 Der AG kann bei einem Mangel der Leistung Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist auch im zweiten Versuch fehl oder kommt es aus sonstigen Gründen nicht innerhalb angemessener Frist zur Nacherfüllung, stehen dem AG die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Ist nur ein Teil der erbrachten Leistung mangelhaft, kann der AG nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn er an dem übrigen Teil der Leistung kein Interesse hat.

​8.2 Ohne ausdrückliche und vorherige Zustimmung des AN ist der AG nicht berechtigt, einen Mangel der Leistung auf Kosten des AN selber auszubessern oder durch Dritte ausbessern zu lassen. Die Gewährleistungsrechte und -ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der AG eigenmächtig Nachbesserungen selbst ausführt oder durch Dritte ausführen lässt.

​8.3 Im Falle eines berechtigten Nachbesserungsverlangens ist der AN verpflichtet, alle zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen zu tragen.

​8.4 Die Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels der Leistung kann der AG innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (regelmäßig 3 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde) geltend machen.

​8.5 Gegenüber Unternehmern stellen öffentliche Äußerungen des AN oder dessen Gehilfen, insbesondere in der Werbung, keine verbindliche Vereinbarung über die Ausführung oder das Ergebnis der Leistung oder eine Garantie bezüglich der Leistung dar.

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9. Allgemeine Haftungsbegrenzung

​Die Haftung des AN richtet sich ausschließlich nach den in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des AG aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Pflichten, insbesondere fehlerhafte Beratung oder Planung, oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des AN. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der AN auch bei leichter Fahrlässigkeit, in diesem Fall beschränkt sich die Haftung des AN gegenüber einem Unternehmer auf Ersatz vorhersehbarer, typischerweise eintretender Schäden. Diese sowie alle weiteren Haftungsbeschränkungen in diesen Bedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aus übernommenen Garantien für die Beschaffenheit der Leistung sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

​Soweit die Haftung des AN ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten und Erfüllungsgehilfen des AN, insbesondere für im Rahmen des Projektes beauftragte Architekten.

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10. Laufzeit und Kündigung

​10.1 Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung des AN bei dem AG und endet mit dem Abschluss des Projektes.

​10.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

​10.3 Kündigungen, gleich aus welchem Grund, haben schriftlich zu erfolgen.

​10.4 Sollten zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung bei dem AN geschuldete Leistungen noch nicht erbracht worden sein, so wird der AN von seiner Leistungspflicht frei, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich den Umfang der noch zu erbringenden Leistungen.


​11. Salvatorische Klausel

​Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der vorstehenden Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder Vereinbarungen unberührt. Wird gerichtsseitig die Nichtigkeit oder Rechtswidrigkeit einzelner Vertragsbestimmungen, auch durch Gesetzesänderungen, festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit des gesamten Vertragswerks oder der gültigen Leistungs-/Zahlungsbedingungen nicht berührt. Vielmehr ist die nichtige oder geänderte Bestimmung so auszulegen, wie gesetzlich möglich dem Ziel der ursprünglichen Bestimmung folgend.

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12. Schriftform

​Mündliche Nebenabreden existieren nicht bzw. werden durch die Regelungen des Vertrages und dieser Geschäftsbedingungen ersetzt. Abweichungen sowie Neben- und Zusatzabreden sind nur gültig. wenn sie von dem AN schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie mit dem Geschäftsführer des AN getroffen wurden.

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13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

​13.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des AN.

​13.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des AN. Der AN ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des AG zu klagen.

Diese Gerichtsstandsvereinbarung betrifft sowohl die internationale wie auch die örtliche Zuständigkeit.


II. Für Leistungen in den Bereichen Service und Wartung 

AG=Auftragsgeber | AN= Auftragsnehmer


1 Anwendungsbereich / Anwendbarkeit

Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachstehenden Bedingungen, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften oder Individualvereinbarungen der Parteien stehen dem entgegen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. 

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, ohne dass dies gesondert vereinbart werden muss. Dies gilt nur dann nicht, wenn diese Bedingungen einvernehmlich schriftlich vereinbart wurden. Zur Einbeziehung dieser Bedingung in das Vertragsverhältnis genügt die Entgegennahme der Leistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Diese Bedingungen können unter agentur-donau.de eingesehen und als Datei herunter geladen werden Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

 

2 Vertragsgegenstand / Vergütung

Der Auftragnehmer übernimmt die gemäß der Auftragsbeschreibung entsprechenden Service, Dienst- und Beratungsleistungen für die von ihm erstellten Internetseiten und Social Media Projekte. 

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, es sei denn, die Verbindlichkeit wird ausdrücklich schriftlich erklärt. Soweit Maße, Mengen oder Bilder und / oder Zeichnungen angegeben werden, gelten diese als Annäherungswerte oder beispielhaft.

Die in der Leistungsbeschreibung genannte Vergütung ist Vertragsbestandteil. Ergibt sich die Vergütung nicht aus der Leistungsbeschreibung, ist sie nach dem Angebot des Auftragnehmers zu bestimmen. Sie gilt spätestens dann als vereinbart, wenn der Auftraggeber dem Angebot innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht widerspricht oder er die Leistung des Auftragnehmers vor Annahme des Angebots entgegennimmt. 

Bei Einsätzen des Auftragnehmers außerhalb seines Firmensitzes werden für Reisekosten, Spesen und sonstige Aufwendungen Kosten gemäß dem Preisblatt „Leistungen und Kosten" Agentur Donau Kundendiensteinsatz vor Ort in Deutschland“ berechnet. 

Sämtliche Preise und Vergütungen sind Bruttobeträge ohne Ausweis der Mehrwertsteuer. (Agentur Donau ist als Kleinunternehmen gem. §19 UStG von der Ausweisung der Mehrwertsteuer befreit). Rechnungsbeträge sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Fristwahrend ist nur die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe fällig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenforderungen des Auftraggebers sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung seitens des Auftragnehmers unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde.

 

3 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Personal des Auftragnehmers bei Durchführung der vereinbarten Leistungen nach Kräften und auf eigene Kosten zu unterstützen. Insbesondere sind dem Personal des Auftragnehmers außerhalb des Firmensitzes, soweit zur Erledigung des Auftrages erforderlich, Hilfskräfte, Hilfsmittel sowie Strom und Wasser einschließlich der dazu erforderlichen Anschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das gleiche gilt für die Bereitstellung von Verbrauchs-und Betriebsstoffen.

Für die vor Ort beim Auftraggeber zu erbringenden Leistungen ist ein Ansprechpartner für das Personal des Auftragnehmers zu benennen und zur Verfügung zu halten, der für alle zur Erledigung des Auftrags anstehenden Fragen zuständig, kompetent und bevollmächtigt ist.

 

4 Zeitpunkt der Leistungserbringung

Der Zeitpunkt der Leistungserbringung wird in der Leistungsbeschreibung definiert, diese Termine werden dann durch eine gegenseitige Unterschriftsleistung verbindlich. Ist kein bestimmtes Datum zur Erbringung der Leistung vereinbart, so wird der

Auftragnehmer dem Auftraggeber den Termin spätestens 10 Tage vor Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen. Ist die Durchführung der Arbeiten zu dem angegebenen Termin aus Gründen seitens des Auftraggebers nicht möglich, so ist dieser verpflichtet, dem Auftragnehmer mindestens 5 Tage vor dem angekündigten Tag der Durchführung der Arbeiten entsprechende Mitteilung zu machen. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, werden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Wird die Durchführung der Arbeiten des Auftragnehmers durch Maßnahmen aufgrund von höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, verzögert, so wird der Zeitraum für die Leistungserbringung angemessen verlängert.

Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer den ihm daraus entstehenden Schaden sowie Mehraufwendungen verlangen. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Entsteht dem Auftraggeber in Folge eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzuges ein Schaden, so kann er eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 10 % der vereinbarten Bruttovergütung verlangen. Wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber nach Fälligkeit der Leistungserbringung bei Verzug eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt und wird diese Frist vom Auftragnehmer nicht eingehalten, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

5 Beginn und Dauer des Vertrages

Der Vertrag tritt mit rechtswirksamer Unterzeichnung des Auftrages / der Leistungsbeschreibung durch beide Vertragspartner in Kraft. Er hat eine Laufzeit von 1 Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

 

6 Mängelrechte

Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Mängeln sind. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Leistungserbringung. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt Projekt einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Leistungen, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nachbessern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zugeben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Wartungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner die Regelung gemäß dem vorhergehenden Absatz entsprechend.

 

7 Schadensersatzansprüche

Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von für die Erfüllung wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Fehlens einer Beschaffenheitsgarantie und sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt. Eine Änderung der Beweislast zu unserem Nachteil ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

 

8 Schulungen

Soweit vereinbart oder auch erforderlich, erbringt der Auftragnehmer auch Schulungs- bzw. Instruktionsleistungen. Solche Maßnahmen finden grundsätzlich am Sitz des Auftraggebers oder Online statt, es sei denn, es wird eine abweichende Regelung vereinbart.

Die Schulungsvergütung wird nach Durchführung der Schulungsmaßnahme in Rechnung gestellt und sofort fällig Schulungsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden. Eine Stornierung der Schulungsmaßnahme muss spätestens 7 Tage vor Durchführung der Schulungsmaßnahme beim Auftragnehmer schriftlich eingehen. Geht das Stornierung Schreiben später zu, so ist die volle Schulungsvergütung zu entrichten. Änderungen beim Inhalt der Schulung, deren Absage oder Verlegung bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten, ohne dass dem Auftraggeber daraus ein Anspruch entsteht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bzw. den Teilnehmern der Maßnahmen entsprechende Teilnahmebescheinigungen zu erteilen.

 

9 Sonstige Pflichten des Auftraggebers

Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte, insbesondere Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu bereits jetzt schon seine Zustimmung. Rechte an Zeichnungen, Plänen, Entwürfen und sonstiger urheberrechtlich geschützter Unterlagen oder Daten des Auftragnehmers stehen ausschließlich diesem zu. Eine Weitergabe von Originalen oder Kopien ist untersagt. Ein Verstoß verpflichtet zum Schadensersatz. Diese Regelung gilt auch über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.

 

10 Schlussbestimmungen 

Mündliche Nebenabreden entfalten keine Rechtswirkung. Änderungen oder Ergänzungen von Leistungsbeschreibungen, Aufträgen und Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. 

Für alle Streitigkeiten aus einem Auftrag / Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann auch das für den Auftraggeber zuständige Gericht anrufen.

Auf die Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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